Allgemeine Geschäftsbedingungen
der acr chiller rent GmbH
(folgend vereinfacht acr genannt)

1. Allgemeines

Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen auch Nebenleistungen, Beratungen, Auskünfte, Preisangaben, Angebote sowie die abgeschlossenen Verträge erfolgen grundsätzlich und ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Preislisten, Drucksachen, Prospekte und dergleichen sind für acr nur dann bindend wenn im Vertrag ausdrücklich darauf verwiesen wird. Produktbeschreibungen, Anpreisungen oder Werbung sowohl von acr oder dem Hersteller der Vertragsgegenstände oder ihrer Bestandteile stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung dar. acr behält sich vor Anzahl und Größe des oder der Vertragsgegenstände in Abhängigkeit der Verfügbarkeit und unter Berücksichtigung der nachgefragten Leistung zu bestimmen. Die Untervermietung der Vertragsgegenstände ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch acr gestattet.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote von acr sind stets freibleibend. Reservierungen begründen keinen Rechtsanspruch. Vertragsabschlüsse, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von acr. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

3. Leistungsumfang

acr überlässt dem Kunden die Vertragsgegenstände zur Nutzung für den vertraglich vereinbarten Einsatzzweck. Die Vertragsgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer ausschließliches Eigentum von acr.

4. Übergabe und Rücknahme

Der Versand und die Rücklieferung sowie das Auf- und Abladen der Vertragsgegenstände erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, grundsätzlich unversichert und auf Kosten des Mieters. Der Gefahrenübergang erfolgt mit dem Aufsetzen der Vertragsgegenstände auf dem Transportfahrzeug und verbleibt bis zum wieder Eintreffen, bei acr, beim Mieter. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung rechtzeitig, dass heißt mindestens 5 Arbeitstage vorher schriftlich anzuzeigen. Die Vertragsgegenstände sind im gereinigtem Zustand zurück zu geben.

5. Inbetriebnahme und Instandhaltung

Nach vollständigem wasser- und elektroseitigen Anschluss sowie der Befüllung und Entlüftung der Flüssigkeitskreise erfolgt die Inbetriebnahme der Vertragsgegenstände, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich durch acr

6. Zahlungsbedingungen

Die Mietzahlungen sind im Voraus und ohne Abzüge zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt monatsweise. Für den Fall, dass die Vertragsgegenstände nicht in Deutschland benutzt werden sollen, wird eine von acr zu bestimmende Kaution in bar oder als selbstschuldnerische, auf erste Anforderung fällige Bürgschaft einer deutschen Großbank verlangt, die nach vollständigem Eintreffen der Vertragsgegenstände, nach Mietende, zurückgegeben wird. Acr ist berechtigt nach Mietende mit offenen Forderungen aufzurechnen. Bei verspäteter Zahlung ist acr weiterhin berechtigt Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Gegen Nachweis kann einen höheren Verzugsschaden geltend gemacht werden.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Vertragsgegenstände sofort nach Erhalt zu prüfen und auffällige Mängel oder Schäden unverzüglich acr schriftlich anzuzeigen. Weiterhin hat er die Vertragsgegenstände mit aller Sorgfalt zu behandeln, sie unter Beachtung der vom Vermieter erlassenen Bedienungs- und Betriebsvorschriften sowie Weisungen sachgemäß zu verwenden, bedienen und zu warten. Etwaige für den Einsatz der Vertragsgegenstände erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Mieter auf eigene Kosten zu besorgen. Während der Mietdauer notwendige Reparaturen hat der Mieter unverzüglich durch acr vornehmen zu lassen.

Die Vornahme von Reparaturen und Inspektionen durch den Mieter oder durch Dritte ist nicht zulässig, diese dürfen ausschließlich durch acr, oder einer von acr autorisierten Firma unter der Verwendung von Original Ersatzteilen ausgeführt werden. Der Mieter verpflichtet sich acr jederzeit Auskunft über den Standort der Vertragsgegenstände zu geben und acr ungehinderten Zugang zu diesen zu gewähren. Der Mieter haftet vom Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bis zum Wiedereintreffen der Vertragsgegenstände bei acr, anlässlich der Rückgabe für jeden Verlust und/oder Beschädigung und die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten. Die Rücknahme der Vertragsgegenstände erfolgt immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Der Mieter ist Betreiber der Anlagen und verpflichtet in regelmäßigen Abständen verschmutzte Verflüssiger, Wasser- oder Luftfilter zu reinigen oder zu tauschen und nach spätestens 26 bis 52 Wochen Mietzeit (je nach Anlagentyp) die gesetzlichen Wartungs-und Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen. Des Weiteren muss der Mieter als Betreiber die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Anlagenverordnung (AwSV) erfüllen. Die acr Mietgeräte können Glykol oder Kältemaschinenöl beinhalten, welche unter Umständen wassergefährdendes Potential aufweisen. Im Falle eines Defekts muss der Eintritt dieser Stoffe in das Erdreich, durch eine bauseitige Maßnahme, verhindert werden. Acr empfiehlt eine passende Auffangwanne, welche auf Anfrage zur Miete oder zum Kauf bei acr erhältlich ist.

8. Zusätzliche Serviceleistungen

Nur wenn ausdrücklich vereinbart übernimmt acr die Fracht, Auf- und Abladen, Aufstellen und Ausrichten, Montage oder Demontage sowie das Befüllen und Entlüften von Vertragsgegenständen.

9. Vertragsdauer und Kündigung

Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Versandbereitschaft bzw. der Abholung der Vertragsgegenstände und endet bei Wiederanlieferung beim Vermieter, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mindestmietzeit beträgt eine Woche. Befindet sich der Mieter länger als 14 Tage mit Zahlungen in Rückstand, oder er nutzt die Vertragsgegenstände unter erschwerten, nicht vereinbarten Bedingungen, so kann ihm acr den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

10. Versicherung des Mietobjektes

Der Versand der Vertragsgegenstände erfolgt ausschließlich unversichert, der Mieter ist verpflichtet die Vertragsgegenstände ausreichend zu versichern.

11. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr dafür, dass die von uns gelieferten Vertragsgegenstände ohne Material- und Bearbeitungsfehler ausgeliefert werden. Sollten sich unter normalen Gebrauchs- und Betriebsbedingungen innerhalb der Mietzeit Mängel an Teilen, Teilgruppen oder Teiluntergruppen herausstellen, so werden diese kostenlos instand gesetzt oder gegen fehlerfreie Ausgetauscht. Dies geschieht jedoch nur unter der Voraussetzung, dass nach unverzüglicher schriftlicher Meldung an uns eine Überprüfung den Nachweis der Mangelhaftigkeit erbringt.

Schäden am Lieferumfang oder an Lieferteilen, verursacht durch unsachgemäße Bedienung, äußere Einwirkung, Frost, aggressives oder verunreinigtes Wasser oder anderer Trägermedien sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden oder Nutzungsausfälle unverzüglich anzuzeigen. Nutzungsausfallzeiten werden von acr auf den kürzest möglichen Zeitraum begrenzt und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Mietzinses.

12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung gegen Ansprüche von acr ist ausgeschlossen, wenn die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

13. Sonstige Bestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen acr und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt. An Stelle der unwirksam oder undurchführbar Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlich angestrebten Erfolg in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

14. Gerichtsstand

Für alle Fälle des gerichtlichen Mahnverfahrens ist München als zuständiger Gerichtsstand vereinbart. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, so ist im Verhältnis zu ihm für alle Fälle München als zuständiger Gerichtsstand vereinbart.

15. Kontaktadresse

acr chiller rent GmbH
Sigmund-Riefler-Bogen 8
81829 München

Tel.: +49(8)89 89556078-0
Fax: +49(8)89 89556078-55
Notdienst: +49(8)89 89556078-44
Mail: info@acr-rent.de